Bei privat- und beihilfeversicherten Patienten erfolgt die Honorarabrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Für die Behandlung beim Osteopathen/Heilpraktiker benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Für manche Krankenkassen ist dennoch eine Verordnung nötig, damit die Kosten anteilig erstattet werden.
Bitte informieren Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung über die Bedingungen der Erstattung.
Wenn Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich gerne!
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